Wasserverbund Kiesental AG, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen, Tel. 031 710 10 57, info@waki.ch

Wer ist in meiner Gemeinde für das Trinkwasser zuständig?

Jede Gemeinde bezeichnet entsprechend ausgebildetes Fachpersonal, welches technisch die Wasserversorgungsanlagen betreut.

Alle wichtigen Telefonnummern finden Sie in dieser Datei

Woher stammt unser Trinkwasser?

Versorgungszelle Konolfingen (inkl. Freimettigen, Häutligen, Ortsteil Tägertschi von Münsingen und untere Zone von Niederhünigen): Quellen Gmeis der Nestlé und GWPW Stalden.

Versorgungszelle Grosshöchstetten-Zäziwil-Bowil (inkl. Mirchel und Oberthal): Reutenenquellen, Trogmattquellen, GWPW Moosacher.

Versorgungszelle Oberhünigen (inkl. obere Zone Niederhünigen): Brügglenquellen und Reutenenquellen.

Obere Zone Bowil: Quellen Buchen-/Gablengraben.

Wie gut ist unser Trinkwasser?

Unser Trinkwasser ist ein Naturprodukt. Es wird auf natürliche Weise durch den Boden gefiltert und wird dann gefasst, gespeichert und in die Haushalte verteilt. Es entspricht den Anforderungen der Eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung.

Wird unser Trinkwasser behandelt oder aufbereitet?

Unser Trinkwasser ist nicht behandelt. Aus Sicherheitsgründen wird aber sämtliches Quellwasser und das Grundwasser aus dem GWPW Stalden mit Licht im Ultraviolettbereich entkeimt (desinfiziert), wodurch wir die bestmögliche Hygiene gewährleisten können.

Pestizide im Trinkwasser?

Wir untersuchen unser Grundwasser in Bowil (GWPW Moosacher) und im Gmeis (Nestlé-Quellen) auf Rückstände von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel), Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmittel) und Fungiziden (Wirkstoffe zur Bekämpfung von Pilzen und ihren Sporen). Bei sämtlichen Quellen und dem Grundwasser aus Bowil konnten bisher keine Pestizidrückstände nachgewiesen werden. Bei den Quellen im Gmeis wurden im August 2019 0.03 µg/l und beim Grundwasser in Konolfingen (Pumpwerk Stalden) 0.04 µg/l eines Abbauproduktes (Metaboliten) des Fungizids Chlorothalonil nachgewiesen. Diese Werte liegen aber deutlich unterhalb des Grenzwertes von 0.1 µg/l, wie er vom Bund im Sommer 2019 neu festgelegt wurde.

Druckverhältnisse?

Der Netzdruck kann je nach Höhenlage und Standort des Wasserbezugsortes unterschiedlich sein. Auskünfte zum Netzdruck erteilen die Betriebsleitung WAKI (Tel. 031 791 14 12) oder die Geschäftsstelle WAKI (info(at)waki.ch oder 031 710 10 57).

Wasserhärte? Brauche ich eine Entkalkungsanlage?

Je nachdem, woher das Wasser stammt ( Woher stammt unser Trinkwasser) ist das Wasser unterschiedlich hart: Versorgungszelle Konolfingen: 29 – 41 °fH (französische Härtegrade), also hartes Wasser Versorgungszelle Grosshöchstetten-Zäziwil-Bowil: 26 – 35 °fH, also ziemlich hartes Wasser Versorgungszelle Oberhünigen: 23 – 30 °fH, also mittelhartes Wasser. Diese Werte können sich verändern, je nach Mischung des Wassers (aus verschiedenen Standorten). Im WAKI-Perimeter ist eine Enthärtung weder nötig noch wird sie empfohlen. Unser natürliches Trinkwasser enthält wichtige Mineralstoffe wie Calcium und Magnesium. Mittelhartes bis hartes Wasser bedeutet zwar, dass etwas mehr Waschmittel benötigt wird und dass sich bei der Wassererwärmung Kalkrückstände bilden können. Umgekehrt sind jedoch Leitungen und Installationen besser vor Korrosion geschützt, da hartes Wasser weniger aggressiv ist als weiches Wasser. Entscheiden Sie sich trotzdem für eine Entkalkungsanlage, so ist es wichtig, diese regelmässig zu pflegen und einen Wartungsvertrag abzuschliessen. Eine mangelhaft gewartete Entkalkungsanlage kann zu Verkeimungen und zu Gesundheitsschäden führen. Die meisten Entkalkungsanlagen senken die Wasserhärte, indem sie Calcium und Magnesium durch Natriumsalz ersetzen. Dieses Natrium muss regelmässig nachgefüllt und die Anlage periodisch regeneriert resp. gespült werden.

Rohrbruch: Wie vorgehen?

Hausinterne Rohrschäden melden Sie bitte direkt an einen Sanitärinstallateur und orientieren Sie ggf. Ihre Versicherung. Als Mieter sollten Sie den Schaden unverzüglich dem Eigentümer resp. Ihrer Liegenschaftsverwaltung melden. Schäden an Trinkwasserleitungen im Boden (Strasse, Feld, etc.) melden Sie unverzüglich dem Brunnenmeister Ihrer Gemeinde ( Wer ist in meiner Gemeinde für das Trinkwasser zuständig?) bzw. feiertags und nachts dem Polizeinotruf 112.

Wasserschaden?

Schäden aufgrund von Hauszuleitungen und hausinternen Anlagen bezahlt der Hauseigentümer bzw. seine Haftpflichtversicherung. Schäden aufgrund von Wasserleitungen der Gemeinde oder des WAKI bezahlt der jeweilige Anlageneigentümer bzw. seine Haftpflichtversicherung. Bitte melden Sie solche Schäden frühzeitig bei den entsprechenden Stellen.

Verschmutztes Trinkwasser?

Meistens handelt es sich dabei um ein Problem innerhalb der privaten Hausinstallation (z.Bsp. verkeimter Feinfilter oder ungenügend durchspülte Leitung). Wir empfehlen Ihnen, mehrere Wasserhahnen während einigen Minuten vollständig aufzudrehen und die Leitungen in Ihrer Liegenschaft gut zu spühlen. Wenn das Wasser dann immer noch eigenartig schmeckt oder komisch aussieht, melden Sie dies dem Brunnenmeister Ihrer Gemeinde Gemeinde (Wer ist in meiner Gemeinde für das Trinkwasser zuständig?) oder dem Pikettdienst des WAKI (Tel. 079 753 90 62), damit wir die Situation überprüfen können.

Wer bewilligt meinen Wasseranschluss (Baugesuch)?

Im WAKI-Perimeter sind die Gemeinden für die Bewilligung von Wasseranschlüssen zuständig. Melden Sie sich bitte auf der Gemeinde- oder Bauverwaltung Ihrer Gemeinde.

Wasserleitung auf meinem Grundstück?

Wenn Sie wissen wollen, wo auf Ihrem Grundstück die Wasserleitung verläuft, erkundigen Sie sich auf Ihrer Gemeinde nach einem Auszug aus dem Werkleitungskataster. Besonders bei Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück ist ein solcher Katasterauszug dringend nötig. Dabei gilt: Verlassen Sie sich nie 100%ig auf die Pläne, sondern lassen Sie die genaue Lage der Wasserleitung durch einen Fachmann feststellen (orten).

Wasserbezug ab Hydrant?

Hydranten dienen ausschliesslich der Löschwasserversorgung und ihre Bedienung ist den Feuerwehren (und zu Kontrollzwecken dem Brunnenmeister) vorbehalten. Wasserbezug ab Hydranten durch Private ohne ausdrückliche Erlaubnis ist Diebstahl und kann rechtlich geahndet werden. Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrer Gemeinde über den Wasserbezug ab Hydrant. Verwenden Sie bei erlaubtem Wasserbezug ab Hydrant nur einen Wasserzähler mit Rückschlagventil und befolgen Sie die Instruktionen genau. Die unsachgemässe Bedienung von Hydranten kann zu Schäden führen, die mit hohen Kosten verbunden sein können.

Grundwasserschutzzone

Grundwasserschutzzonen dienen dem Schutz von Quell- und Grundwasservorkommen und damit der Qualität unseres Trinkwassers. Die Lage von Grundwasserschutzzonen entnehmen Sie dem Geoportal des Kantons Bern (https://www.be.ch/geoportal > Karten > Gewässerschutzkarte) oder melden Sie sich bei uns (Tel. 031 710 10 57, info(at)waki.ch). Für jede Gewässerschutzzone gibt es ein Reglement mit Bestimmungen, welche Nutzungen und Anlagen zulässig sind und welche nicht. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen führen zu einer Anzeige.

Arbeitsteilung Gemeinde – WAKI?

Die Kunden des WAKI sind die Gemeinden (Aktionäre) und weitere Vertragspartner (andere öffentliche Wasserversorgungen). Die Kunden der Gemeinden sind die Abonnentinnen und Abonnenten der (öffentlichen) Wasserversorgung. Jede Gemeinde hat ein eigenes Wasserversorgungsreglement und einen eigenen Gebührentarif. Die Gemeinde ist also für Anschlüsse an die (öffentliche) Wasserversorgung und für die Abrechnung der Wasserbezüge zuständig.

Zu welchen Bedingungen erhalten Aktionäre vom WAKI Wasser?

Der WAKI ist ein nicht gewinnorientierter Zuschussbetrieb von 11 Gemeinden im mittleren Kiesental. Die Jahreskosten (netto, also nach Abzug von Erlösen) werden in fixe Kosten (rund 80 % der Jahreskosten) und in variable Kosten (etwa 20 % der Jahreskosten) aufgeteilt. Die fixen Kosten werden nach dem Spitzenverbrauch, also dem Mittelwert der zehn höchsten Tagesverbräuche (= Leistungspreis) und die variablen Kosten nach dem Jahresverbrauch (= Arbeitspreis) auf die Aktionäre aufgeteilt. Dieses Verrechnungssystem ist nicht vergleichbar mit dem Gebührentarif für die Abonnentinnen und Abonnenten der öffentlichen Wasserversorgung, welche eine Jahrespauschale (Grundgebühr) und eine Verbrauchsgebühr bezahlen.

Unterschied Aktionär – Vertragspartner?

Die Aktionäre (= Gemeinden) können jederzeit soviel Wasser beziehen, wie sie benötigen. Mit weiteren Wasserversorgungen oder Drittbezügern werden Wasserlieferungsverträge vereinbart, wo die Wasserbezüge beschränkt sind.

Besichtigung von Wasserversorgungsanlagen

Sind Sie interessiert, mit Ihrer Schulklasse, Ihrem Verein oder Ihrer Firma Wasserversorgungsanlagen zu besuchen und an einer Führung Wissenswertes über die Wasserversorgung zu erfahren. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns (Tel. 031 710 10 57 oder info(at)waki.ch).